Sprechstundenbedarf
Versandkostenfrei ohne Mindestbestellwert
Ihre Bestellung kommt kostenlos zu Ihnen, unabhängig vom Bestellwert.
Persönliche Beratung & Vor-Ort-Service
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie telefonisch oder direkt in Ihrer Praxis durch unseren Außendienst. Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Sprechstundenbedarf und helfen Ihnen, den Bestellprozess zu optimieren.
Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Kein Aufwand für Sie! Wir übernehmen die komplette Abwicklung – kostenlos und unkompliziert. Wir benötigen lediglich ein Muster 16 oder Muster 16a Rezept von Ihnen, den Rest erledigen wir.
Sprechstundenbedarfsartikel auf einen Blick
Sobald Sie registriert und angemeldet sind, sind alle abrechenbaren Produkte in unserem Shop klar gekennzeichnet, sodass Sie sofort erkennen, welche Artikel als Sprechstundenbedarf gelistet sind.
Schnelle & zuverlässige Lieferung
Viele Artikel sind bei uns auf Lager und innerhalb von 1–3 Werktagen bei Ihnen. So bleibt Ihre Praxis jederzeit optimal ausgestattet.
1️⃣ Registrierung
Melden Sie sich einfach in unserem Onlineshop an. Nach erfolgreicher Registrierung hinterlegen wir Ihr Bundesland, sodass Ihnen automatisch die für Ihre Region abrechenbaren Sprechstundenbedarfsprodukte angezeigt werden.
2️⃣ Produkte auswählen & bestellen
Legen Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb. Sie können Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf in einer Bestellung kombinieren – eine separate Bestellung ist nicht erforderlich.
3️⃣ Rezept einreichen
Nach der Bestellbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten, erstellen Sie das benötigte Rezept (Muster 16 oder Muster 16a) und senden es uns zu. Sobald das Rezept vorliegt, kümmern wir uns um den Rest!
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Unser Team ist jederzeit für Sie da! Rufen Sie uns gerne an unter +49 40 85150388-50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter!
Sprechstundenbedarf umfasst medizinische Materialien, Arzneimittel und Verbandstoffe, die in einer Praxis regelmäßig für die Behandlung mehrerer Patienten benötigt werden. Diese Produkte sind nicht für einzelne Patienten bestimmt, sondern werden allgemein in der Praxis vorgehalten – zum Beispiel für Notfälle, Routinebehandlungen oder akute Versorgungssituationen.
Damit ein Produkt als Sprechstundenbedarf gilt, muss es bestimmten Vorgaben entsprechen, die in den regionalen Vereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) festgelegt sind. Die Abrechnung erfolgt über ein Rezept (Muster 16) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Typische Beispiele für Sprechstundenbedarf:
- Verbandstoffe (z. B. Kompressen, Pflaster, Wundauflagen)
- Injektionsmaterial (z. B. Kanülen, Spritzen, Infusionszubehör)
- Desinfektionsmittel (sofern für die Patientenversorgung notwendig)
Nicht zum Sprechstundenbedarf gehören Materialien, die ausschließlich für einen bestimmten Patienten oder für die generelle Praxisorganisation benötigt werden (z. B. Handschuhe, Schutzkittel, Büromaterial).
Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer
Möchten Sie genau wissen, welche Produkte in Ihrem Bundesland als Sprechstundenbedarf gelten?
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Fragen rund um den Sprechstundenbedarf
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen.
Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.
- Mittel im Rahmen einer Serienbehandlung (z. B. chronische Wunden, chronische Krankheiten)
- Mittel, die für einen Einzelpatienten bestimmt sind
- Mittel, die bereits mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten sind (z. B. Einmalspritzen, Einmalhandschuhe, Blutzucker-Teststreifen)
- Material- und Sachkosten
- allgemeine Praxiskosten (z. B. Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion)
- Gefäße (z. B. Sauerstoffflasche, Kanülenabwurfbehälter)
- Mehrkosten, die über dem Festbetrag liegen, können nicht erstattet werden
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den verschiedenen Bundesländern sind zuständig für die ambulante medizinische Versorgung und können Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie Sprechstundenbedarf bestellen und abrechnen können.
Sprechstundenbedarfsvereinigungen
Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Ja, auch im Sprechstundenbedarf gilt, dass apothekenpflichtige Mittel über die Apotheke zu beziehen sind.
Für alle anderen Mittel sollte der günstigste Bezugsweg (z.B. vom Hersteller oder dem Großhandel) gewählt werden.
Im Einzelnen sind dies:
- Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z.B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen;
- Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind;
- Nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z.B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
- Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 Medizinisch-techn. Mittel;
- Einmalartikel (soweit in den Anlagen der jeweiligen KV genannt).
Aus wirtschaftlichen Gründen wird von der Kassenärzliche Vereinigung empfohlen, alle nicht-apothekenpflichtigen Mittel, einschließlich Verbandsstoffe und medizinisch-technische Mittel, über Medizinproduktehändler oder direkt beim Hersteller zu bestellen, wie in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer festgelegt.
Um eine wirtschaftliche Bestellung dieser Artikel beim Lieferanten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen für Arztpraxen folgende Bestellrichtlinien:
- Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Rezepte spätestens bei der Lieferung beim Lieferanten ein. Rezepte sollten nicht nachträglich ausgestellt werden, da die Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten.
- Verordnen Sie die benötigten Mittel in der voraussichtlichen Quartalsmenge und wählen Sie die entsprechende Packungsgröße aus. Die Lagerung von übermäßigem Sprechstundenbedarf wird nicht empfohlen.
- Unausgefüllte Rezepte sollten nicht außerhalb Ihrer Praxis verwendet werden. Bitte erstellen und drucken Sie Rezepte ausschließlich in Ihrer Praxis und verwenden Sie dafür Ihre eigenen Rezeptformulare.
- Die Verwaltung des Lagerbestands und der Bestellungen sollte vorzugsweise von Ihrem Praxispersonal durchgeführt werden. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für Rezept und verordnete Artikel und Mengen. Daher sollten Sie Rezept und Bestellungen sorgfältig überwachen.
- Es wird dringend davon abgeraten, die Verantwortung für die Verordnung, Bestellung und Rezeptausstellung an Personen zu übertragen, die nicht zur Praxis gehören.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)