Sprechstundenbedarf


Mit uns als zuverlässigen und zertifizierten Partner können Sie ganz einfach und bequem ihren Sprechstundenbedarf online bestellen.

In unserem Sortiment finden Sie bereits vorab gekennzeichnete SSB-Artikel, die den Vorschriften und Anforderungen in Ihrem Bundesland entsprechen!

Bestellen 
Nach erfolgreicher Registrierung in unserem Onlineshop können Sie sich anmelden und die benötigten Artikel für Ihren Sprechstundenbedarf in den Warenkorb legen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, sowohl Sprechstundenbedarf als auch Ihren Praxisbedarf in einer Bestellung zu kombinieren.

Abrechnung
Bitte senden Sie uns nach Erhalt Ihrer Bestellbestätigung Ihr Rezept für den Sprechstundenbedarf mithilfe des beigefügten kostenlosen Freiumschlags. Diesen Freiumschlag finden Sie in jeder Lieferung. Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs wird für Sie kostenfrei mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgeführt.

Muster 16 Rezept aller Bundesländer

Muster 16a Rezept für Bundesland Bayern

Fragen rund um den Sprechstundenbedarf


Häufige Fragen

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen. 

Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.

  • Mittel im Rahmen einer Serienbehandlung (z. B. chronische Wunden, chronische Krankheiten)
  • Mittel, die für einen Einzelpatienten bestimmt sind
  • Mittel, die bereits mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten sind (z. B. Einmalspritzen, Einmalhandschuhe, Blutzucker-Teststreifen)
  • Material- und Sachkosten
  • allgemeine Praxiskosten (z. B. Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion)
  • Gefäße (z. B. Sauerstoffflasche, Kanülenabwurfbehälter)
  • Mehrkosten, die über dem Festbetrag liegen, können nicht erstattet werden
Kassenärztliche Vereinigungen (KV)
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den verschiedenen Bundesländern sind zuständig für die ambulante medizinische Versorgung und können Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie Sprechstundenbedarf bestellen und abrechnen können.

Sprechstundenbedarfsvereinigungen
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Sprechstundenbedarfsvereinigungen, die sich mit der Versorgung von Arztpraxen mit medizinischem Verbrauchsmaterial befassen. Diese Vereinigungen bieten oft Schulungen und Informationen für Praxen an.

Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Der BVMed ist ein Verband, der medizinische Produkte und Dienstleistungen abdeckt. Sie können die offizielle Website des BVMed besuchen, um Informationen zu Sprechstundenbedarf und den aktuellen Anforderungen zu erhalten.

Ja, auch im Sprechstundenbedarf gilt, dass apothekenpflichtige Mittel über die Apotheke zu beziehen sind.

Für alle anderen Mittel sollte der günstigste Bezugsweg (z.B. vom Hersteller oder dem Großhandel) gewählt werden. 

Im Einzelnen sind dies:

  • Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z.B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen;
  • Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind; 
  • Nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z.B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
  • Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 Medizinisch-techn. Mittel;
  • Einmalartikel (soweit in den Anlagen der jeweiligen KV genannt).


Aus wirtschaftlichen Gründen wird von der Kassenärzliche Vereinigung empfohlen, alle nicht-apothekenpflichtigen Mittel, einschließlich Verbandsstoffe und medizinisch-technische Mittel, über Medizinproduktehändler oder direkt beim Hersteller zu bestellen, wie in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer festgelegt.

Um eine wirtschaftliche Bestellung dieser Artikel beim Lieferanten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen für Arztpraxen folgende Bestellrichtlinien:

  • Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Rezepte spätestens bei der Lieferung beim Lieferanten ein. Rezepte sollten nicht nachträglich ausgestellt werden, da die Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten.
  • Verordnen Sie die benötigten Mittel in der voraussichtlichen Quartalsmenge und wählen Sie die entsprechende Packungsgröße aus. Die Lagerung von übermäßigem Sprechstundenbedarf wird nicht empfohlen.
  • Unausgefüllte Rezepte sollten nicht außerhalb Ihrer Praxis verwendet werden. Bitte erstellen und drucken Sie Rezepte ausschließlich in Ihrer Praxis und verwenden Sie dafür Ihre eigenen Rezeptformulare.
  • Die Verwaltung des Lagerbestands und der Bestellungen sollte vorzugsweise von Ihrem Praxispersonal durchgeführt werden. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für Rezept und verordnete Artikel und Mengen. Daher sollten Sie Rezept und Bestellungen sorgfältig überwachen.
  • Es wird dringend davon abgeraten, die Verantwortung für die Verordnung, Bestellung und Rezeptausstellung an Personen zu übertragen, die nicht zur Praxis gehören.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Abläufe je nach Bundesland in Deutschland variieren können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung oder anderen relevanten Stellen in Ihrem Bundesland nach genauen und aktuellen Informationen zu erkundigen.

Sprechstundenbedarf
Der Sprechstundenbedarf bezieht sich auf medizinische Verbrauchsmaterialien, die unmittelbar für die ärztliche Untersuchung und Behandlung der Patienten benötigt werden. Die Abrechnung und Erstattung des Sprechstundenbedarfs erfolgen in der Regel nach speziellen Bestimmungen und Verträgen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) festgelegt werden.

Praxisbedarf
Der Praxisbedarf umfasst sowohl medizinische Verbrauchsmaterialien als auch nicht-medizinische Güter, die für den reibungslosen Betrieb der Praxis erforderlich sind. Dazu gehören Büromaterial, Möbel, Reinigungsmittel, Computer- und Softwareausrüstung sowie allgemeine Versorgungsartikel.

Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.

Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).

Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)

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