Praxisbedarf für Onkologie & Hämatologie in Berlin
Für medizinische Einrichtungen in Berlin – insbesondere in der Onkologie und Hämatologie – stellen wir praxisgerechte Bedarfsartikel bereit. Mit schneller Lieferung, fachlicher Unterstützung und einer durchdachten Produktauswahl sichern wir eine kontinuierliche, effiziente und regelkonforme Versorgung Ihrer Praxis.
In Berlin wird der Sprechstundenbedarf ausschließlich über das Online-Portal der KV Berlin bestellt – quartalsweise und ohne Rezept. Viele unserer Artikel sind dort bereits offiziell gelistet, sodass Sie diese bequem über das KV-Portal auswählen können. Ihren ergänzenden Praxisbedarf liefern wir zusätzlich direkt über unseren Shop – schnell, wirtschaftlich und konform.
Durch unsere langjährige Spezialisierung unterstützen wir onkologische und hämatologische Einrichtungen in Berlin zuverlässig bei der Versorgung mit praxisrelevanten Produkten. Unser Sortiment ist optimal auf die Anforderungen moderner Berliner Schwerpunktpraxen abgestimmt – von Injektionsmaterial bis hin zu Produkten für die Infusionstherapie.
Unser Sortiment umfasst alle wichtigen Produkte für den täglichen Praxisbetrieb: – Injektions- und Infusionsmaterial – Portnadeln & onkologische Verbrauchsartikel – Verbandstoffe & Diagnostikzubehör Alle Produkte sind sorgfältig ausgewählt, gut verfügbar und speziell auf die Bedürfnisse von Berliner Praxen abgestimmt.
Unsere Fachberater kennen die Anforderungen der KV Berlin sowie die Besonderheiten der SSB-Bestellung. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um zulässige Artikel, ergänzenden Praxisbedarf oder Sortimentsoptimierung. Dank zuverlässiger Logistik liefern wir Ihren Praxisbedarf schnell und planbar – in ganz Berlin.
Wir unterstützen Sie mit geprüften Produkten, die speziell auf die Anforderungen onkologischer und hämatologischer Praxen in Berlin abgestimmt sind. So bleibt Ihr Praxisalltag sicher, effizient und reibungslos – unabhängig davon, ob es um Praxisbedarf, Sprechstundenbedarf oder Sachkosten geht.
Für alle Produkte, die nicht über die KV Berlin bestellt werden können (z. B. Praxisbedarf, Teile des Sachkostenbedarfs), beliefern wir Sie direkt und schnell aus unserem Lager. So bleibt Ihre Praxis jederzeit vollständig versorgt.
Unsere Ansprechpartner kennen die Vorgaben und Abläufe der KV Berlin genau. Wir beraten Sie zuverlässig zu Praxisbedarf, Sachkosten, SSB-geeigneten Produkten und unterstützen Sie dabei, Ihren Bedarf korrekt und wirtschaftlich abzubilden.
Zahlreiche unserer Artikel sind im offiziellen Bestellformular der KV Berlin hinterlegt. Dadurch können Sie viele Ihrer benötigten Produkte bequem über die quartalsweise SSB-Bestellung abrufen – fachgerecht, geprüft und KV-konform.
Was versteht man in Berlin unter Praxisbedarf?
Unter Praxisbedarf werden in Berlin alle medizinischen Produkte zusammengefasst, die nicht über eine Sprechstundenbedarfsregelung abgerechnet werden können, sondern von der Praxis selbst finanziert und bestellt werden. Dazu zählen Materialien, die im täglichen Ablauf regelmäßig benötigt werden – unabhängig davon, ob eine Erstattung durch die Krankenkassen möglich ist oder nicht.
Beispiele für Praxisbedarfsprodukte
- Untersuchungs- und Einmalhandschuhe
- Blutentnahmezubehör wie Kanülen, Halterungen und Lanzetten
- Verbrauchsmaterialien wie Liegenabdeckungen und Papierhandtücher
- Kleine Instrumente, zum Beispiel Pinzetten, Scheren oder Zangen
- Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Räumlichkeiten und Geräte
Warum Praxisbedarf in der Onkologie und Hämatologie so wichtig ist
Gerade in der Onkologie und Hämatologie ist eine verlässliche Versorgung mit geeignetem Praxisbedarf Grundvoraussetzung für sichere und strukturierte Abläufe. Passende Produkte unterstützen Ihr Team, reduzieren Zeitaufwand im Alltag und tragen dazu bei, die hohen qualitativen und rechtlichen Anforderungen in Berliner Praxen zu erfüllen.
Praxisbedarf in Berlin & Abgrenzung zum Sprechstundenbedarf
In Berlin unterscheidet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) klar zwischen abrechnungsfähigem Sprechstundenbedarf (SSB) und eigenständig zu beschaffendem Praxisbedarf. Während Praxisbedarf von Einrichtungen selbst bestellt und finanziert wird, gelten für den SSB in Berlin besondere Vorgaben.
Eine Besonderheit: Der Sprechstundenbedarf wird in Berlin nicht direkt über Händler bestellt. Die Bestellung erfolgt quartalsweise ausschließlich über das Online-Portal der KV Berlin anhand des offiziellen Bestellformulars. Dort sind auch zahlreiche Produkte von embemed gelistet.
Schnelle Einordnung
- Praxisbedarf (nicht über SSB): Handschuhe, Blutentnahmezubehör, Kanülen, Liegenabdeckungen, Instrumente, Hygienematerialien.
- Sprechstundenbedarf (SSB): In Berlin ausschließlich über das KV-Portal bestellbar; umfasst u. a. bestimmte Verbandstoffe, Desinfektionsmittel und Materialien für Mehrfachanwendungen.
- Besonderheit in Berlin: SSB-Bestellung erfolgt ausschließlich quartalsweise online über die KV Berlin – keine direkte Bestellung über Händler möglich.
Ausführliche Details zur SSB-Regelung in Berlin finden Sie direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin .
Erstellen Sie Ihr Kundenkonto im embemed-Onlineshop. Ihr Bundesland wird hinterlegt, damit nur SSB-konforme Produkte angezeigt werden.
Wählen Sie Ihre benötigten Produkte. Sie können Sprechstundenbedarf und normalen Praxisbedarf bequem gemeinsam bestellen.
Nach der Bestätigung per E-Mai erstellen Sie ein auf Muster 16 oder 16a mit den bestellten Produkten - und schicken es uns zu. Wir kümmern uns um den Rest.
Checkliste
für Sprechstundenbedarf
Organisieren Sie Ihren Bedarf an Sprechstundenbedarf und behalten Sie den Überblick, um Engpässe zu vermeiden.
Rezeptvorlage
(Muster 16/ 16a für Bayern)
Nutzen Sie unsere praktische Vorlage für eine korrekte Verordnung.
Hier Muster 16 herunterladen
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Ausfüllhilfe für
Rezepte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprechstundenbedarf-Rezepte vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
Download Checkliste zum Sprechstundenbedarf
Laden Sie sich unsere nützliche Checkliste für Sprechstundenbedarf hier jetzt kostenlos herunter
Über embemed
Ihr verlässlicher Partner für Praxisbedarf
Bei embemed stehen Qualität, Service und rechtssichere Abläufe im Mittelpunkt. Seit 2006 unterstützen wir medizinische Einrichtungen mit zuverlässiger Lieferung und persönlicher Beratung – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – und auf einen Partner, der mitdenkt.
Fragen rund um den Praxisbedarf & Sprechstundenbedarf
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen.
Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.
- Mittel im Rahmen einer Serienbehandlung (z. B. chronische Wunden, chronische Krankheiten)
- Mittel, die für einen Einzelpatienten bestimmt sind
- Mittel, die bereits mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten sind (z. B. Einmalspritzen, Einmalhandschuhe, Blutzucker-Teststreifen)
- Material- und Sachkosten
- allgemeine Praxiskosten (z. B. Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion)
- Gefäße (z. B. Sauerstoffflasche, Kanülenabwurfbehälter)
- Mehrkosten, die über dem Festbetrag liegen, können nicht erstattet werden
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den verschiedenen Bundesländern sind zuständig für die ambulante medizinische Versorgung und können Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie Sprechstundenbedarf bestellen und abrechnen können.
Sprechstundenbedarfsvereinigungen
Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Ja, auch im Sprechstundenbedarf gilt, dass apothekenpflichtige Mittel über die Apotheke zu beziehen sind.
Für alle anderen Mittel sollte der günstigste Bezugsweg (z.B. vom Hersteller oder dem Großhandel) gewählt werden.
Im Einzelnen sind dies:
- Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z.B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen;
- Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind;
- Nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z.B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
- Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 Medizinisch-techn. Mittel;
- Einmalartikel (soweit in den Anlagen der jeweiligen KV genannt).
Aus wirtschaftlichen Gründen wird von der Kassenärzliche Vereinigung empfohlen, alle nicht-apothekenpflichtigen Mittel, einschließlich Verbandsstoffe und medizinisch-technische Mittel, über Medizinproduktehändler oder direkt beim Hersteller zu bestellen, wie in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer festgelegt.
Um eine wirtschaftliche Bestellung dieser Artikel beim Lieferanten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen für Arztpraxen folgende Bestellrichtlinien:
- Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Rezepte spätestens bei der Lieferung beim Lieferanten ein. Rezepte sollten nicht nachträglich ausgestellt werden, da die Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten.
- Verordnen Sie die benötigten Mittel in der voraussichtlichen Quartalsmenge und wählen Sie die entsprechende Packungsgröße aus. Die Lagerung von übermäßigem Sprechstundenbedarf wird nicht empfohlen.
- Unausgefüllte Rezepte sollten nicht außerhalb Ihrer Praxis verwendet werden. Bitte erstellen und drucken Sie Rezepte ausschließlich in Ihrer Praxis und verwenden Sie dafür Ihre eigenen Rezeptformulare.
- Die Verwaltung des Lagerbestands und der Bestellungen sollte vorzugsweise von Ihrem Praxispersonal durchgeführt werden. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für Rezept und verordnete Artikel und Mengen. Daher sollten Sie Rezept und Bestellungen sorgfältig überwachen.
- Es wird dringend davon abgeraten, die Verantwortung für die Verordnung, Bestellung und Rezeptausstellung an Personen zu übertragen, die nicht zur Praxis gehören.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)