Für Arztpraxen sowie onkologische und hämatologische Einrichtungen im Saarland bietet embemed eine gezielt abgestimmte Auswahl an Praxisbedarfsartikeln sowie Produkten für den Sprechstundenbedarf. Mit schneller Belieferung, fachkundiger Beratung und einem sorgfältig zusammengestellten Sortiment unterstützen wir Sie dabei, Ihre Praxis jederzeit effizient, sicher und KV-konform zu versorgen.
embemed versorgt Arztpraxen und medizinische Einrichtungen im Saarland zuverlässig mit Praxis- und Sprechstundenbedarf. Unser Angebot richtet sich besonders an onkologische und hämatologische Fachpraxen – ist aber ebenso für Allgemeinmedizin, Internisten und weitere Fachrichtungen geeignet.
Unsere besondere Erfahrung liegt in der Versorgung onkologischer und hämatologischer Praxen. Gleichzeitig profitieren auch andere Fachgruppen von unserer strukturierten Produktauswahl, klaren Abrechnung und praxisnahen Beratung.
Von Diagnostik- und Blutentnahmeprodukten über Infusions- und Injektionszubehör bis hin zu Verbandstoffen und Praxisverbrauchsmaterialien: Unser Sortiment ist so aufgebaut, dass es sowohl spezialisierte Fachpraxen als auch allgemeinmedizinische Praxen zuverlässig unterstützt.
Wir liefern Praxisbedarf schnell und zuverlässig im gesamten Saarland. Dabei achten wir auf eine transparente Trennung zwischen Praxisbedarf, Sachkosten und Sprechstundenbedarf – unabhängig von Fachrichtung oder Praxisgröße.
Was ist Praxisbedarf?
Unter Praxisbedarf versteht man alle medizinischen Verbrauchs- und Hilfsprodukte, die nicht über die Sprechstundenbedarfsvereinbarung abgerechnet werden und daher von der Praxis selbst beschafft werden müssen. Dazu gehören Materialien, die täglich im Praxisbetrieb benötigt werden, unabhängig von der Anzahl der Patienten.
Beispiele für Praxisbedarf
- Schutzhandschuhe und Einmalprodukte
- Hygiene- und Desinfektionsmittel
- Untersuchungspapier & Praxisverbrauchsmaterial
- Kleine Instrumente wie Pinzetten oder Scheren
- Blutentnahmeprodukte
Praxisbedarf im Saarland & Abgrenzung zum Sprechstundenbedarf
Im Saarland regelt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS), welche Produkte über die Sprechstundenbedarfsvereinbarung abgerechnet werden dürfen. Alle anderen Materialien gelten als Praxisbedarf und werden direkt durch die Praxis beschafft.
Schnelle Einordnung
- Praxisbedarf: Verbrauchsmaterialien, Handschuhe, Instrumente, Hygieneartikel.
- SSB: Materialien, die für mehrere gesetzlich Versicherte eingesetzt werden.
- Ziel: klare und regelkonforme Trennung für wirtschaftliche Beschaffung.
Weitere Informationen finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.
Erstellen Sie Ihr Kundenkonto – Ihr Bundesland wird automatisch zugeordnet, sodass Sie nur relevante Produkte sehen.
Wählen Sie Ihre benötigten Produkte. Sie können Sprechstundenbedarf und normalen Praxisbedarf bequem gemeinsam bestellen.
Nach der Bestellung stellen Sie das SSB-Rezept aus und senden es an embemed. Wir rechnen für Sie kostenlos mit der KVS ab.
Checkliste
für Sprechstundenbedarf
Organisieren Sie Ihren Bedarf an Sprechstundenbedarf und behalten Sie den Überblick, um Engpässe zu vermeiden.
Rezeptvorlage
(Muster 16/ 16a für Bayern)
Nutzen Sie unsere praktische Vorlage für eine korrekte Verordnung.
Hier Muster 16 herunterladen
Hier Muster 16a (für Bayern) herunterladen
Ausfüllhilfe für
Rezepte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprechstundenbedarf-Rezepte vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
Download Checkliste zum Sprechstundenbedarf
Laden Sie sich unsere nützliche Checkliste für Sprechstundenbedarf hier jetzt kostenlos herunter
Fragen rund um den Praxisbedarf & Sprechstundenbedarf
Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Saarland. embemed übernimmt die komplette Abrechnung für Sie – kostenlos.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)