embemed unterstützt Arztpraxen, MVZ sowie spezialisierte Einrichtungen in Sachsen mit einem
übersichtlich aufgebauten Sortiment aus Praxisbedarf, Sprechstundenbedarf (SSB)
und Sachkosten. Unsere besondere Expertise liegt in der Onkologie und Hämatologie –
gleichzeitig profitieren auch andere Fachrichtungen von klaren Prozessen, KV-orientierter Auswahl und
persönlicher Beratung.
Ihr Rundum-Versorger im Praxisalltag
Kompetenz durch langjährige Erfahrung
Produkte für Diagnostik & Therapie
Bundesweit schnell & zuverlässig
Unsere Expertise liegt in Onkologie & Hämatologie – gleichzeitig unterstützen wir in Sachsen auch
Hausarztpraxen, Internisten und MVZ mit passgenauem Praxisbedarf.
Für Ihren laufenden Bedarf liefern wir schnell und planbar – damit Ihre Versorgung in Sachsen reibungslos funktioniert.
Sie erhalten Unterstützung bei Produktauswahl, Bestelllogik und Abgrenzung – verständlich und
zuverlässig, abgestimmt auf Ihren Praxisalltag in Sachsen.
Sie behalten den Überblick: Wir helfen bei der transparenten Zuordnung zwischen SSB, Sachkosten und
selbst zu tragendem Praxisbedarf – für sichere Prozesse.
Was ist Praxisbedarf?
Praxisbedarf umfasst alle medizinischen Produkte und Verbrauchsmaterialien, die für den Praxisbetrieb erforderlich sind, aber nicht über den Sprechstundenbedarf (SSB) abgerechnet werden. Diese Artikel werden in der Regel von der Praxis selbst beschafft und bezahlt.
Typische Praxisbedarfsprodukte
- Untersuchungs- und Schutzhandschuhe
- Blutentnahmegeräte, Kanülen und Zubehör
- Untersuchungsliegenabdeckungen und Handtuchpapier
- Kleine Instrumente wie Pinzetten oder Scheren
- Hygiene- und Desinfektionsartikel für Räume und Geräte
Warum das wichtig ist
Eine verlässliche Versorgung mit Praxisbedarf sichert effiziente Abläufe – besonders in Praxen mit hohem Durchsatz oder spezialisierten Behandlungen. Mit der passenden Auswahl sparen Sie Zeit, reduzieren Unterbrechungen und erhöhen die Sicherheit im Praxisalltag.
Praxisbedarf in Sachsen & Abgrenzung zum Sprechstundenbedarf
In Sachsen gelten für den Sprechstundenbedarf (SSB) regionale Vorgaben der Kassenärztlichen Organisation. Über den SSB dürfen grundsätzlich nur solche Materialien bezogen werden, die regelmäßig für die Behandlung mehrerer gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten benötigt werden und in den jeweiligen Regelungen aufgeführt sind.
Alles, was nicht unter diese SSB-Regelungen fällt, zählt zum Praxisbedarf und wird durch die Praxis selbst beschafft. Je nach Produktgruppe können außerdem Sachkosten relevant sein – also Kostenbestandteile, die im Rahmen bestimmter Leistungen gesondert zu berücksichtigen sind.
Details zur SSB-Vereinbarung in Sachsen finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen .
Erstellen Sie Ihr Kundenkonto im embemed-Onlineshop. Ihr Bundesland wird hinterlegt, damit nur SSB-konforme Produkte angezeigt werden.
Wählen Sie Ihre benötigten Produkte. Sie können Sprechstundenbedarf und normalen Praxisbedarf bequem gemeinsam bestellen.
Nach der Bestätigung per E-Mai erstellen Sie ein auf Muster 16 oder 16a mit den bestellten Produkten - und schicken es uns zu. Wir kümmern uns um den Rest.
Checkliste
für Sprechstundenbedarf
Organisieren Sie Ihren Bedarf an Sprechstundenbedarf und behalten Sie den Überblick, um Engpässe zu vermeiden.
Rezeptvorlage
(Muster 16/ 16a für Bayern)
Nutzen Sie unsere praktische Vorlage für eine korrekte Verordnung.
Hier Muster 16 herunterladen
Hier Muster 16a (für Bayern) herunterladen
Ausfüllhilfe für
Rezepte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprechstundenbedarf-Rezepte vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
Download Checkliste zum Sprechstundenbedarf
Laden Sie sich unsere nützliche Checkliste für Sprechstundenbedarf hier jetzt kostenlos herunter
Fragen rund um den Praxisbedarf & Sprechstundenbedarf
Aus wirtschaftlichen Gründen wird von der Kassenärzliche Vereinigung empfohlen, alle nicht-apothekenpflichtigen Mittel, einschließlich Verbandsstoffe und medizinisch-technische Mittel, über Medizinproduktehändler oder direkt beim Hersteller zu bestellen, wie in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer festgelegt.
Um eine wirtschaftliche Bestellung dieser Artikel beim Lieferanten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen für Arztpraxen folgende Bestellrichtlinien:
- Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Rezepte spätestens bei der Lieferung beim Lieferanten ein. Rezepte sollten nicht nachträglich ausgestellt werden, da die Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten.
- Verordnen Sie die benötigten Mittel in der voraussichtlichen Quartalsmenge und wählen Sie die entsprechende Packungsgröße aus. Die Lagerung von übermäßigem Sprechstundenbedarf wird nicht empfohlen.
- Unausgefüllte Rezepte sollten nicht außerhalb Ihrer Praxis verwendet werden. Bitte erstellen und drucken Sie Rezepte ausschließlich in Ihrer Praxis und verwenden Sie dafür Ihre eigenen Rezeptformulare.
- Die Verwaltung des Lagerbestands und der Bestellungen sollte vorzugsweise von Ihrem Praxispersonal durchgeführt werden. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für Rezept und verordnete Artikel und Mengen. Daher sollten Sie Rezept und Bestellungen sorgfältig überwachen.
- Es wird dringend davon abgeraten, die Verantwortung für die Verordnung, Bestellung und Rezeptausstellung an Personen zu übertragen, die nicht zur Praxis gehören.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)