
Praxisbedarf für Onkologie & Hämatologie in Mecklenburg-Vorpommern
Für Arztpraxen sowie onkologische und hämatologische Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bieten wir eine gezielte Auswahl an Praxisbedarfsartikeln, die den täglichen Ablauf in Ihrer Praxis optimal unterstützen. Profitieren Sie von unserer schnellen Lieferung, persönlicher Beratung und einem Sortiment, das speziell auf die Anforderungen in der Onkologie und Hämatologie abgestimmt ist – zuverlässig, wirtschaftlich und regelkonform.
Wir orientieren uns an den Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und stellen sicher, dass Ihre Praxis wirtschaftlich, sicher und konform mit den Vorgaben versorgt wird.

Durch unsere Spezialisierung auf die Versorgung onkologischer und hämatologischer Einrichtungen kennen wir die besonderen Anforderungen in diesem Bereich – auch im norddeutschen Raum.
Unser Produktsortiment umfasst sowohl bewährte Standardartikel als auch spezialisierte Produkte – abgestimmt auf die Anforderungen in der täglichen Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.

Unsere effiziente Logistik sorgt für eine zügige Belieferung in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Rückfragen steht Ihnen unser erfahrenes Beratungsteam jederzeit mit praxiserprobtem Know-how zur Seite.

Spezialisiert auf die besonderen Anforderungen in der Onkologie und Hämatologie – abgestimmt auf die Bedürfnisse medizinischer Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir liefern geprüfte Produkte für Ihren täglichen Bedarf – wirtschaftlich, regelkonform und exakt nach Vorgaben der KVMV.

Unsere Ansprechpartner kennen sich mit den KV-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern aus und beraten Sie praxisnah.

Sie erhalten ausschließlich SSB-Produkte, die den Anforderungen der KV Mecklenburg-Vorpommern entsprechen – transparent und verlässlich.
Praxisbedarf in Mecklenburg-Vorpommern – das sollten Sie wissen
Unter Praxisbedarf versteht man alle medizinischen Materialien, die nicht über den Sprechstundenbedarf (SSB) abrechenbar sind, sondern direkt durch die Praxis angeschafft werden. Dazu zählen Hilfsmittel, Verbrauchsartikel und Ausstattungen, die im täglichen Ablauf unverzichtbar sind – unabhängig von den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Beispiele für Praxisbedarfsartikel
- Einmalhandschuhe, Schutzkleidung und Masken
- Blutentnahmesysteme, Spritzen und Kanülen
- Hygienepapier und Auflagen für Untersuchungsliegen
- Instrumente wie Pinzetten, Scheren oder Zangen
- Desinfektionsmittel und Reinigungszubehör
Relevanz für onkologische und hämatologische Praxen
Gerade in spezialisierten Fachrichtungen wie der Onkologie und Hämatologie spielt eine lückenlose Versorgung mit passgenauem Praxisbedarf eine zentrale Rolle. Sie stellt nicht nur die Therapiesicherheit sicher, sondern trägt auch zur Prozessoptimierung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei.
Praxisbedarf in Mecklenburg-Vorpommern & Abgrenzung zum Sprechstundenbedarf
In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) mit der gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB), welche Materialien für die Behandlung mehrerer gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten über die Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.
Alles, was nicht unter diese Regelung fällt, gilt als Praxisbedarf und wird von der Praxis selbst beschafft.
Schnelle Einordnung
- Praxisbedarf (nicht über SSB): Handschuhe, Blutentnahmegeräte, Kanülen, Handtuchpapier, Untersuchungsliegenabdeckungen, Instrumente.
- Sprechstundenbedarf (SSB): bestimmte Verbandstoffe, ausgewählte Desinfektionsmittel oder Materialien, die regelmäßig für mehrere Behandlungen eingesetzt werden.
- Ziel: klare Abgrenzung zwischen abrechnungsfähigem SSB und eigenem Praxisbedarf in Mecklenburg-Vorpommern – für effiziente, rechtssichere Beschaffung.
Details zur SSB-Vereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern .
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Erstellen Sie Ihr Kundenkonto im embemed-Onlineshop. Ihr Bundesland wird hinterlegt, damit nur SSB-konforme Produkte angezeigt werden.
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Wählen Sie Ihre benötigten Produkte. Sie können Sprechstundenbedarf und normalen Praxisbedarf bequem gemeinsam bestellen.
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Nach der Bestätigung per E-Mai erstellen Sie ein auf Muster 16 oder 16a mit den bestellten Produkten - und schicken es uns zu. Wir kümmern uns um den Rest.
Checkliste
für Sprechstundenbedarf
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Rezeptvorlage
(Muster 16/ 16a für Bayern)
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Ausfüllhilfe für
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Über embemed

Ihr verlässlicher Partner für Praxisbedarf
Bei embemed stehen Qualität, Service und rechtssichere Abläufe im Mittelpunkt. Seit 2006 unterstützen wir medizinische Einrichtungen mit zuverlässiger Lieferung und persönlicher Beratung – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – und auf einen Partner, der mitdenkt.
Fragen rund um den Praxisbedarf & Sprechstundenbedarf
Zum Praxisbedarf gehören alle medizinischen Verbrauchs- und Gebrauchsartikel, die nicht über die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) der KVMV abgerechnet werden können. Dazu zählen z. B. Handschuhe, Kanülen, Papierabdeckungen oder Instrumente, die im Praxisalltag regelmäßig benötigt werden.
Der Sprechstundenbedarf umfasst Materialien, die für die gleichzeitige Behandlung mehrerer gesetzlich versicherter Patienten eingesetzt und über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Praxisbedarf hingegen wird von der Praxis selbst beschafft und ist nicht erstattungsfähig.
Nein, Praxisbedarf ist nicht Bestandteil der SSB-Vereinbarung und muss von der Arztpraxis selbst finanziert werden. Nur bestimmte Materialien, die regelmäßig bei mehreren gesetzlich versicherten Patienten eingesetzt werden, sind über die SSB abrechnungsfähig.
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) stellt die aktuellen Regelungen zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung auf ihrer Website zur Verfügung. Dort finden Sie auch Listen mit erstattungsfähigen Produkten. Hier geht es zu den Informationen rund um Mecklenburg-Vorpommern.
Die Trennung zwischen Praxisbedarf und SSB verhindert fehlerhafte Abrechnungen und hilft, rechtssicher zu arbeiten. So vermeiden Praxen Rückforderungen der Kassen und können ihren Bedarf gezielt planen und beschaffen.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)