Praxisbedarf
Praxisbedarf für alle Fachrichtungen – zuverlässig, wirtschaftlich, praxisgerecht
Ob Allgemeinmedizin, Onkologie oder Hämatologie – eine gut organisierte Praxis benötigt neben dem Sprechstundenbedarf auch zahlreiche Materialien, die nicht zulasten der Krankenkasse verordnet werden können. Unter Praxisbedarf versteht man alle Produkte, die für den täglichen Ablauf in Ihrer Praxis unerlässlich sind – von Untersuchungshandschuhen über Desinfektionsmittel bis hin zu Diagnostikzubehör.
Bei embemed finden Sie geprüfte, hochwertige und wirtschaftliche Praxisbedarfsprodukte, die optimal auf die Anforderungen moderner Arztpraxen abgestimmt sind. Unser Sortiment wächst stetig – mit dem Ziel, Ihnen die Materialbeschaffung zu erleichtern und die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten zu unterstützen.
Jetzt Praxisbedarf entdeckenIhr Rundum-Versorger im Praxisalltag
Von Allgemeinmedizin bis Onkologie & Hämatologie
Bedarfsgerecht und praxisnah zusammengestellt
Bundesweit schnell und effizient
Praxisbedarf nach Bundesland – Ihre KV-Regelungen im Überblick
Informieren Sie sich über den Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf in Ihrem Bundesland. Jede Seite enthält die wichtigsten Hinweise zu KV-Regelungen, Abrechnung und regionalen Besonderheiten – kompakt und praxisnah erklärt.
Was ist Praxisbedarf?
Praxisbedarf umfasst alle medizinischen Produkte, die nicht über die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) abgedeckt sind, sondern von der Praxis selbst beschafft werden müssen. Dazu gehören Verbrauchsartikel und Materialien, die im Praxisalltag regelmäßig benötigt werden – unabhängig von der Abrechnung über die Krankenkassen.
Typische Praxisbedarfsprodukte
- Einmalhandschuhe und Untersuchungshandschuhe
- Kanülen, Blutentnahmesysteme und Spritzen
- Abdeckungen für Untersuchungsliegen und Handtuchpapier
- Praxisinstrumente wie Scheren, Pinzetten oder Klemmen
- Desinfektions- und Reinigungsprodukte
Warum der richtige Praxisbedarf wichtig ist
Eine durchdachte Versorgung mit Praxisbedarfsartikeln ist die Grundlage für einen reibungsfreien Praxisablauf – insbesondere in der Onkologie und Hämatologie, wo Sicherheit, Hygiene und Effizienz entscheidend sind. Mit den passenden Produkten sparen Praxen wertvolle Zeit, gewährleisten eine sichere Patientenversorgung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
Praxisbedarf in den Bundesländern & Abgrenzung zum Sprechstundenbedarf
In Deutschland regeln die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über die
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen (SSB), welche Materialien für die Behandlung mehrerer
gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zulasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen.
Schnelle Einordnung
- Praxisbedarf (nicht über SSB): Handschuhe, Blutentnahmegeräte, Kanülen, Handtuchpapier, Untersuchungsliegenabdeckungen, Instrumente.
- Sprechstundenbedarf (SSB): bestimmte Verbandstoffe, ausgewählte Desinfektionsmittel oder Materialien, die regelmäßig für mehrere Behandlungen eingesetzt werden.
- Ziel: Ziel ist eine klare und rechtssichere Abgrenzung zwischen abrechnungsfähigem Sprechstundenbedarf und eigenem Praxisbedarf – für eine effiziente, nachvollziehbare Beschaffung in Ihrer Praxis.
Details zur SSB-Vereinbarung für Ihr Bundesland finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigungen und SSB Information .
Erstellen Sie Ihr Kundenkonto im embemed-Onlineshop. Ihr Bundesland wird hinterlegt, damit nur SSB-konforme Produkte angezeigt werden.
Wählen Sie Ihre benötigten Produkte. Sie können Sprechstundenbedarf und normalen Praxisbedarf bequem gemeinsam bestellen.
Nach der Bestätigung per E-Mai erstellen Sie ein auf Muster 16 oder 16a mit den bestellten Produkten - und schicken es uns zu. Wir kümmern uns um den Rest.
Checkliste
für Sprechstundenbedarf
Organisieren Sie Ihren Bedarf an Sprechstundenbedarf und behalten Sie den Überblick, um Engpässe zu vermeiden.
Rezeptvorlage
(Muster 16/ 16a für Bayern)
Nutzen Sie unsere praktische Vorlage für eine korrekte Verordnung.
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Ausfüllhilfe für
Rezepte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Sprechstundenbedarf-Rezepte vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
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Über embemed
Ihr verlässlicher Partner für Praxisbedarf
Bei embemed stehen Qualität, Service und rechtssichere Abläufe im Mittelpunkt. Seit 2006 unterstützen wir medizinische Einrichtungen mit zuverlässiger Lieferung und persönlicher Beratung – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – und auf einen Partner, der mitdenkt.
Fragen rund um den Praxisbedarf & Sprechstundenbedarf
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen.
Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.
- Mittel im Rahmen einer Serienbehandlung (z. B. chronische Wunden, chronische Krankheiten)
- Mittel, die für einen Einzelpatienten bestimmt sind
- Mittel, die bereits mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten sind (z. B. Einmalspritzen, Einmalhandschuhe, Blutzucker-Teststreifen)
- Material- und Sachkosten
- allgemeine Praxiskosten (z. B. Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion)
- Gefäße (z. B. Sauerstoffflasche, Kanülenabwurfbehälter)
- Mehrkosten, die über dem Festbetrag liegen, können nicht erstattet werden
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den verschiedenen Bundesländern sind zuständig für die ambulante medizinische Versorgung und können Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, wie Sie Sprechstundenbedarf bestellen und abrechnen können.
Sprechstundenbedarfsvereinigungen
Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Ja, auch im Sprechstundenbedarf gilt, dass apothekenpflichtige Mittel über die Apotheke zu beziehen sind.
Für alle anderen Mittel sollte der günstigste Bezugsweg (z.B. vom Hersteller oder dem Großhandel) gewählt werden.
Im Einzelnen sind dies:
- Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z.B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen;
- Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind;
- Nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z.B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
- Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 Medizinisch-techn. Mittel;
- Einmalartikel (soweit in den Anlagen der jeweiligen KV genannt).
Aus wirtschaftlichen Gründen wird von der Kassenärzliche Vereinigung empfohlen, alle nicht-apothekenpflichtigen Mittel, einschließlich Verbandsstoffe und medizinisch-technische Mittel, über Medizinproduktehändler oder direkt beim Hersteller zu bestellen, wie in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der Bundesländer festgelegt.
Um eine wirtschaftliche Bestellung dieser Artikel beim Lieferanten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen für Arztpraxen folgende Bestellrichtlinien:
- Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Rezepte spätestens bei der Lieferung beim Lieferanten ein. Rezepte sollten nicht nachträglich ausgestellt werden, da die Krankenkassen diese Kosten nicht erstatten.
- Verordnen Sie die benötigten Mittel in der voraussichtlichen Quartalsmenge und wählen Sie die entsprechende Packungsgröße aus. Die Lagerung von übermäßigem Sprechstundenbedarf wird nicht empfohlen.
- Unausgefüllte Rezepte sollten nicht außerhalb Ihrer Praxis verwendet werden. Bitte erstellen und drucken Sie Rezepte ausschließlich in Ihrer Praxis und verwenden Sie dafür Ihre eigenen Rezeptformulare.
- Die Verwaltung des Lagerbestands und der Bestellungen sollte vorzugsweise von Ihrem Praxispersonal durchgeführt werden. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für Rezept und verordnete Artikel und Mengen. Daher sollten Sie Rezept und Bestellungen sorgfältig überwachen.
- Es wird dringend davon abgeraten, die Verantwortung für die Verordnung, Bestellung und Rezeptausstellung an Personen zu übertragen, die nicht zur Praxis gehören.
Der SSB ist grundsätzlich kalendervierteljährlich als Ersatz für tatsächlich verbrauchte Produkte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen bzw. zu beziehen.
Der verordnete SSB hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einzelnen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung).
Es sind Groß-/Bündelpackungen über den Hersteller oder Großhändler zu beziehen (z. B. Verbandmittel)